AL.1 Grünstreifen auf Ackerland
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "AL.1 Grünstreifen auf Ackerland" konnte durch die
ganzjährige Bodenbedeckung ein Beitrag zum Wasser- und Erosionsschutz auf den
geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden.
AL.4 Zwischenfrüchte
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "AL.4 Zwischenfrüchte" konnte durch eine optimale
Bodenbedeckung und intensive Durchwurzelung zur Verminderung der Bodenerosion
und des Nährstoffaustrags auf den geförderten landwirtschaftlichen Flächen
beigetragen werden. Die biologische Aktivität des Bodens wurde gefördert und
eine verbesserte Bodenstruktur hergestellt.
AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "AL.5 Naturschutzbrachen und Blühflächen auf Ackerland"
konnte ein Beitrag zur Schaffung und Beibehaltung ökologischer Merkmale (z. B.
Pufferbereiche, Blühstreifen) und zur Sicherung der Biologischen Vielfalt auf
den geförderten landwirtschaftlichen Flächen geleistet werden. Damit wurde eine
Verbesserung der Lebensumstände von Wildinsekten, Wildtieren und Honigbienen in
der Agrarlandschaft erzielt.
AL.7 überwinternde Stoppel
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "AL.7 überwinternde Stoppel" konnte eine Verbesserung
des Nahrungsangebots für Vogelarten von Spätsommer bis Winter auf den
geförderten landwirtschaftlichen Flächen erreicht werden. Somit wurde ein
Beitrag zur Sicherung der Biologischen Vielfalt geleistet.
GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte Honorierung
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "GL.1 Artenreiches Grünland - ergebnisorientierte
Honorierung" konnte ein Beitrag zum Erhalt von artenreichem Grünland mit mäßig
hohem bis sehr hohem Naturschutzwert auf den geförderten landwirtschaftlichen
Flächen geleistet werden. Damit wurde auch zur Sicherung der Biologischen
Vielfalt beigetragen.
GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "GL.5 spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung"
konnte durch eine an die individuellen Ansprüche der Arten angepasste
Bewirtschaftungsweise ein Beitrag zum Erhalt von spezifischen, schutzbedürftigen
Arten geleistet werden. Weiterhin wurde zur Sicherung der Biologischen Vielfalt
beigetragen.
Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen
benachteiligte Gebiete
Mit der
Umsetzung des Vorhabens "Zahlungen für aus naturbedingten oder anderen
spezifischen Gründen benachteiligte Gebiete" konnte ein Beitrag zur dauerhaften
Bewirtschaftung benachteiligter landwirtschaftlicher Flächen und somit zum
Erhalt der sächsischen Kulturlandschaft geleistet werden. Somit konnte zur
weiteren Stabilisierung der Landwirtschaftsbetriebe in den betroffenen Regionen
beigetragen werden und Arbeitsplätze in der Landwirtschaft sowie im vor- und
nachgelagerten Bereich gesichert werden.